Bodenseeschifferpatent
Bodenseeschifferpatent
Das Bodenseeschifferpatent bezeichnet in Deutschland, der Schweiz und Österreich die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeuges auf dem Bodensee. Patentpflichtig sind Fahrzeuge mit Maschi- nenantrieb, deren Maschinenleistung 4,4 kW (6 PS) übersteigt oder Segelfahrzeuge mit mehr als 12 qm Segelfläche. Rechtliche Grundlage ist die Bodensee-Schifffahrtsord- nung.
Sie erreichen uns telefonisch unter : 07235/973543
Das Schifferpatent wird für Sportschiffer in den Kategorien A ( Maschinenantrieb) und D (Segelfahrzeuge ) erteilt. Voraussetzungen:
- Kategorie A: 18 Jahre, Kategorie D: 14 Jahre
- Ärtzliches Attest ( entsprechend grünem Vordruck)
- Zur Berechtigung der Führung von Fahrzeugen auf den Strecken des Hochrheins ( von Stein am Rhein bis Schffhausen) ist eine gesonderte Prüfung abzulegen.
- Die theoretische Prüfung muss vor dem Prüfungsausschuss bei einem der Landratsämter am Bodensee abgelegt werden ( Konstanz, Friedrichshafen oder Lindau).
Wir führen komplette Theoriekurse für das Bodenseeschifferpatent durch. Die Praxis kann durch den Sportbootführerschein See und/oder den SKS ersetzt werden. Alternativ bieten wir Motorbootpraxis und Segelpraxis am Bodensee an.
Wer allerdings nur einmal im Jahr am Bodensee fahren will, kann sich auch unter Nachweis des Sportbootführerscheins Binnen einmal pro Jahr für 4 Wochen am Stück ein Ferienpatent ausstellen lassen.