Sportseeschifferschein (SSS)
Sportseeschifferschein (SSS)
Wie der SKS kann auch der SSS für Yachten unter Antriebsmaschine und Segeln oder nur unter Antriebsmaschine erworben werden. Er gilt weltweit in der 30 - sm - Zone sowie auf allen Gewässern der Nord- und Ostsee, den englischen Gewässern, des Mittelmeers und des Schwarzen Meers. Er ist zudem vorgeschrieben für das Führen von Traditionsschiffen und gewerblich genutzten Sportbooten unter deutscher Flagge.
Der SSS baut auf dem SKS auf, kann aber auch direkt nach dem Sportbootführerschein See ( unter Auslassung des SKS) erworben werden. Inhaltlich werden v.a. die Themen elektronische Navigation und Gezeitennavigation vertieft, aber auch die Gebiete Seemannschaft und Recht. In der Praxis spielt die Radarnavigation eine große Rolle.
Voraussetzungen:
- 16 Jahre
- Sportbootführerschein See
- Nachweis über 1000 Seemeilen
Inhaber eines SKS-Scheines (oder BR-Scheines) müssen nur 700 sm nachweisen.
Die Zulassung zur theoretischen Prüfung ist möglich, wenn der Antragssteller Inhaber des SKS oder des BR-Scheines ist und seit der Ausstellung des Sportbootführerschei- nes See bereits 500 sm zurück gelegt hat.